Bestattungshaus W. Bosmann Inh. René Ludwig e.Kfm.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Bestattungskostenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne
Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 4% jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten
Haushalte in Deutschland zu fordern.
3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines
Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns
nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten
Aufwendungen oder unserer durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten
Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme abzüglich
der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
4. Die Regelungen in Ziff. 2 und Ziff. 3 schließen nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden
oder nur ein geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
5. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld – oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen,
Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers.
7. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beiträgen
ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere
Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
8. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn der
Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne
anzeigt.
9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet
wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die
Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist
unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
10. Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch
sämtliche sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten
erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern
vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
11. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten,
hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für
ihn zumutbar sind.
Bestattungshaus W. Bosmann Inh. René Ludwig e.Kfm.
Parkstraße 47
06193 Petersberg OT Gutenberg
Tel. 034606-21029