Gesetz über das Leichen-,
Bestattungs- und Friedhofswesen
des Landes Sachsen-Anhalt
(Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- BestattG LSA)
Vom 5. Februar 2002
Gültige Fassung der Vorschrift
Bestattungspflicht - Kostenpflicht
Bestattungspflicht ist nicht Kostenpflicht
Bestattungspflichtig sind in der Regel die nächsten
Angehörigen in folgender Reihenfolge:
- die Kinder
- die Eltern
- die Geschwister
- Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- sonstige Sorgeberechtigten (z.B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen)
- die Großeltern
- die Enkelkinder
- sonstige Vanwandte
§ 1968 Beerdigungskosten
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.